﻿WICHTIG: LESEN SIE DIE VORLIEGENDE SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG”) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE PLAYONLINE SYSTEMS INFORMATION („SOFTWARE“) INSTALLIEREN.

WENN SIE DAS FELD „EINVERSTANDEN“ ANKLICKEN, WIRD DAVON AUSGEGANGEN, DASS SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND UND SIE SIND AUTORISIERT, DIE SOFTWARE AUF IHREM COMPUTER ZU INSTALLIEREN UND DIESE IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN VORLIEGENDEN BESTIMMUNGEN ZU NUTZEN. FALLS SIE MIT EINER BELIEBIGEN BESTIMMUNG DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SEIN SOLLTEN, KLICKEN SIE AUF DAS FELD „NICHT EINVERSTANDEN“. FALLS SIE ZU EINEM BELIEBIGEN ZEITPUNKT MIT DER BINDUNG AN DIE VORLIEGENDEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN NICHT MEHR EINVERSTANDEN SEIN SOLLTEN, SIND SIE VERPFLICHTET, DIE NUTZUNG DER SOFTWARE SOFORT EINZUSTELLEN.

LIZENZ
(1) Sämtliche Urheberrechte an der Software verbleiben im Eigentum von SQUARE ENIX LTD.  („Lizenzgeber”).
(2) Der Lizenzgeber verleiht Ihnen eine nicht-ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software ohne das Recht zur Verleihung von Unterlizenzen. In keinem Fall verkauft bzw. überträgt der Lizenzgeber die Software an Sie. 
(3) Sie sind berechtigt, die Software auf lediglich einem einzigen, Ihnen gehörenden Computer zu installieren („Computer“). Sie sind nicht berechtigt, die Software auf andere Weise zu verwenden.
(4) Sie sind berechtigt, die Software ausschließlich zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit Ihres Computers im Hinblick auf den Betrieb von FINAL FANTASY XI für Windows einzusetzen, wobei jede andere Nutzung, einschließlich einer kommerziellen Nutzung, ausgeschlossen sind. 
(5) Sie sind nicht berechtigt, die Software zu kopieren, zu verkaufen, zu verleihen, zu vertreiben, zu übertragen, zu reproduzieren, zu duplizieren oder die Software für kommerzielle Zwecke bzw. auf andere Weise zu verwenden, als in der vorliegenden Vereinbarung vorgesehen. Sie sind nicht berechtigt, die mit der vorliegenden Lizenz verliehenen Rechte zu übertragen. 
(6) Sie sind nicht berechtigt, das Produkt zu dekompilieren, in Einzelteile zu zerlegen, es einem Reverse Engineering zu unterziehen oder es zu übersetzen.

GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
(1) DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE BETRIEBSBEREITSCHAFT BZW. FUNKTIONSTÜCHTIGKEIT DER SOFTWARE UNTER BELIEBIGEN BEDINGUNGEN. DER LIZENZGEBER IST BERECHTIGT, DIE SOFTWARE JEDERZEIT ZU MODIFIZIEREN, OHNE SIE HIERÜBER VORAB ZU BENACHRICHTIGEN.
(2) DER LIZENZGEBER STELLT IHNEN DAS PRODUKT UNTER DER ABBEDINGUNG DER HAFTUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE SOWEIT VERFÜGBAR UNENTGELTLICH ZUR VERFÜGUNG. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT FÜR DIE SOFTWARE AUSDRÜCKLICH KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG, UND ZWAR WEDER EINE VEREINBARTE, NOCH EINE ANGENOMMENE, NOCH EINE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE. EBENSO WENIG ÜBERNIMMT DER LIZENZGEBER EINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE DURCH SIE AUSGEÜBTE NUTZUNG, NOCH FÜR DAS MIT HILFE DER SOFTWARE ERMITTELTE TESTERGEBNIS. DIE HANDELSÜBLICHE QUALITÄT, DIE ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE FREIHEIT VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN IM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG SIND EBENFALLS VON JEDWEDER GEWÄHRLEISTUNG AUSGENOMMEN.

(3) DIE SOFTWARE EVALUIERT NICHT DIE ALLGEMEINE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES RECHNERS. ERGIBT SICH MIT HILFE DIESER SOFTWARE EIN POSITIVES RESULTAT, IST DIES KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS „FINAL FANTASY XI FÜR WINDOWS“ AUF IHREM SYSTEM IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DIESEM RESULTAT BETRIEBEN WERDEN KANN.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(1) DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE SICH AUF GRUND DER VERWENDUNG DER SOFTWARE BZW. IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERGEBEN.
(2) DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE INDIREKTEN, SPEZIELLEN, SICH NACHFOLGEND EINSTELLENDEN ODER SICH ALS KONSEQUENZ ERGEBENDEN SCHÄDEN UND SCHADENSERSATZFORDERUNGEN, UND ZWAR AUCH NICHT FÜR DEN FALL, DASS DER LIZENZGEBER VON DIE MÖGLICHKEIT DER ENTSTEHUNG SOLCHER SCHÄDEN KENNTNIS GEHABT HABEN SOLLTE.
(3) DIE HAFTUNG FÜR DEN TOD ODER DIE VERLETZUNG VON BELIEBIGEN PARTEIEN ALS FOLGE VON FAHRLÄSSIGKEIT BZW. DIE HAFTUNG FÜR WISSENTLICH FALSCHE DARSTELLUNGEN WIRD DURCH KEINE DER BESTIMMUNGEN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG EINGESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN.

BEENDIGUNG
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die vorliegende Vereinbarung jederzeit zu beenden, ohne Sie vorab zu benachrichtigen bzw. die Beendigung erfolgt automatisch, falls Sie irgendwelche Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung nicht einhalten sollten. Bei einer Beendigung der vorliegenden Vereinbarung sind Sie verpflichtet, das Produkt vollständig von Ihrem Computer zu deinstallieren und sämtliche eventuell vorhandenen Kopien zu zerstören.


VERSCHIEDENES
(1) Die vorliegende Vereinbarung untersteht englischem Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt.
(2) Falls irgendeine Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung von einer zuständigen Gerichtsbarkeit für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden sollte, hat dies auf die vollständige Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen, die auf keine Weise beeinträchtigt bzw. entkräftet werden, keine Auswirkung.
(3) Im Hinblick auf sämtliche Klagen, Verfahren oder rechtliche Schritte, die auf Grund bzw. im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung vorgenommen werden, sind englische Gerichte zuständig, vorausgesetzt, der Lizenzgeber ist berechtigt, die entsprechenden Klagen, Forderungen, einstweilige Verfügungen oder andere rechtliche oder gerichtliche Schritte vor einem beliebigen zuständigen Gericht unter einer beliebigen Rechtssprechung einzuleiten bzw. zu beantragen.
(4) Ausschließlich Sie und der Lizenzgeber sind berechtigt, von den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung zu profitieren bzw. diese durchzusetzen.

KEINE VERZICHTERKLÄRUNG
Keine durch sein Verhalten, noch auf andere Weise in einer beliebigen bzw. in mehreren Instanzen abgegebene Verzichterklärung des Lizenzgebers im Hinblick auf beliebige Bestimmungen des vorliegenden Vertrags wird als eine weitere bzw. fortgeführte Verzichterklärung im Hinblick auf diese Bestimmungen bzw. als Verzichterklärung im Hinblick auf beliebige andere Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung angesehen bzw. als solche ausgelegt.


Version 1.0
